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Channel: Rechtsanwaltskanzlei Tieben
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Mietrecht: Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse nach Mietvertragschluss kann zur Untervermietung berechtigen.

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Die Untervermietung ist in § 540 BGB geregelt. Auch wenn die Untervermietung mietvertraglich generell untersagt ist, kann der Mieter in bestimmten Fällen die Untervermietung vom Vermieter verlangen. Dies insbesondere dann, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Mieters nach Mietvertragsschluss erheblich verschlechtert haben.

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