ine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
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