Ist eine Mietwohnung mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern. Es gibt Fälle, in denen die Mietminderung der Situation aber nicht gerecht wird. Grundlage sind §§ 543, 569 BGB. Danach kann ein Mieter allgemein wegen eines Mangels das Mietverhältnis aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen.
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