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Channel: Rechtsanwaltskanzlei Tieben
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Mietrecht: Sind die Untermieter polizeilich nicht gemeldet, kann der Vermieter die Untermieterlaubnis verweigern.

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Wer seine Wohnung oder einen Teil der Wohnung einem Dritten zum Gebrauch überlassen will - egal ob gegen Geld oder umsonst - braucht dazu die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Dieser kann die Erlaubnis aber in bestimmten Fällen verweigern.

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