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Channel: Rechtsanwaltskanzlei Tieben
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Mietrecht: Zur Frage, ob die Nichtzahlung der Betriebskosten nach Abrechnung zur fristlosen Kündigung berechtigen.

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Ein Vermieter ist berechtigt, aufgrund einer Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung, die den Betrag von zwei Monatsmieten deutlich übersteigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Zahlungsverzug mehr als einem Monat andauert. Das geht aus einer aktuellen Enscheidung des Landgerichts Berlin hervor (LG Berlin, Urt. v. 20.02.2015 – 63 S 202/14). Höchstrichterlich entschieden ist dies bislang nicht.

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