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Channel: Rechtsanwaltskanzlei Tieben
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Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung des Vorgesetzten des Arbeitnehmers.

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Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Bei einer fristlosen Kündigung sollte vorher eine Abmahnung ergangen sein.

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