Im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz nach Art. 6 GG muss bei abgelehnten Asylbewerbern von einer einheitlichen Rückreise der gesamten Familie ausgegangen werden, somit ist auch die Frage des Abschiebungsverbotes einheitlich zu beurteilen.
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Ausländerrecht: Gleiche Beurteilung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 AufenthG bei Familien
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