Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Nichtzahlung der Miete für 2 aufeinander folgende Monate gemäß § 543 BGB aus wichtigem Grund wegen erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht durch den Mieter. Eine ordentliche Kündigung kann auch schon bei weniger als 2 nicht gezahlten Monatsmieten wirksam sein.
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