Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zurgesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch aufvergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesenwerden. Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe odergleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zurAltersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden
Der Beitrag Ausländerrecht: Die Sicherung des Lebensunterhalts bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.