Voraussetzung für jede Einreise ist jedoch grundsätzlich immer, dass kein Ausweisungsinteresse beim Ausländer besteht, dieser also die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht bedroht. Dies kann bei einer Unterstützung von terroristischen Vereinigungen der Fall sein.,
Der Beitrag Ausländerrecht: Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs und Anforderungen an den Nachweis der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.