Wenn der Ausländer neu zugewandert ist, prüft die Ausländerbehörde das Vorliegen Ihrer Sprachkenntnisse im persönlichen Gespräch oder anhand von eingereichten Sprachzertifikaten, die der Ausländer bereits erworben hat.
Der Beitrag Ausländerrecht: Klage gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.