Eine solche Bestimmung schließt nach dem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck die erleichterte Kündigung gemäß § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB, die kein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des § 573 BGB voraussetzt, aus.
Der Beitrag Mietrecht: Mietvertragliche Bestandsschutzklausel schließt Eigenbedarf für Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung durch Vermieter aus erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.