Die Bereitschaft des Antragstellers zur Rückkehr in sein Heimatland ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung jeglichen Besuchsvisums. Da die zuständige Auslandsvertretung hier eine Prognoseentscheidung treffen muss, ist sie auf Angaben des Antragstellers angewiesen.
Der Beitrag Visumsrecht: Einreisevisum einer iranischen Staatsangehörigen scheitert an fehlender Rückkehrbereitschaft erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.