Voraussetzung dafür, dass ein privat gedrehtes Video als Beweismittel im Zivilprozess dienen darf ist, dass der Filmende mit der Aufnahme noch keinen bestimmten Zweck verfolgt hat.
Der Beitrag Mietrecht: Kann das Video von Beleidigungen des Mieters bei Räumungsklage zugunsten des Vermieters verwertet werden erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.