Eine andere gängige Ansicht besagt, dass keine Überbelegung vorliegt, solange auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von etwa 12 Quadratmetern entfällt oder bei der Unterbringung von Familien durchschnittlich 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.
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