Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in einem aktuellen Urteil die Ablehnung eines Schengen-Besuchsvisums für einen russischen Staatsbürger. Entscheidend waren begründete Zweifel an dessen Rückkehrabsicht aufgrund fehlender wirtschaftlicher und familiärer Bindungen. Der Fall verdeutlicht, dass Visumsbewerber detaillierte Nachweise vorlegen müssen, um ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen. Unternehmen und Bewerber sollten bei der Antragstellung unbedingt typische Fehler vermeiden, um Ablehnungen wirksam vorzubeugen.
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