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Channel: Rechtsanwaltskanzlei Tieben
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Mietrecht: Eine Mietminderung wegen Schimmel ist unwirksam, wenn die Schimmelbildung die Schuld des Mieters ist.

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Zunächst muss der Vermieter ausschließen, dass die Ursachen der Feuchtigkeitsbildung aus seinem Gefahrenbereich herrühren. Der Vermieter muss dabei auch nachweisen, dass frühere Maßnahmen gegen Baumängel erfolgreich waren. Gelingt dieser Beweis, muss sich der Mieter entlasten und beweisen, dass sein Wohnverhalten für die Schimmelbildung nicht ursächlich war.

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