Ein Mangel liegt dann vor, wenn die ernstzunehmende Gefahr besteht, dass Schadstoffe mit einem erheblichen gesundheitsgefährdenden Potential im Rahmen der Nutzung auftreten können. Bei Wohngebäuden ist dies der Fall, wenn bei Renovierungs- und Umbauarbeiten Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden können.
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