Vor Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (außer Schweiz und EU-Mitgliedsstaaten) ist eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich, damit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mit Entgegennahme der ausländischen Staatsangehörigkeit verloren geht.
Der Beitrag Ausländerrecht: Mitwirkungspflicht eines Ausgebürgerten beim Nachweis der Nichterlangung einer ausländischen Staatsangehörigkeit erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.