Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert.
Der Beitrag Ausländerrecht: Kein Sachbescheidungsinteresse an der Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Deutschen, an dessen deutscher Staatsangehörigkeit keine Zweifel bestehen. erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.