Die Behörde hat Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten zu erteilen. Die Auskunft muss richtig, klar, unmissverständlich, eindeutig und vollständig sein. Eine Rechtsberatung ist damit aber nicht institutionalisiert; die Behörde hat lediglich Auskünfte zu erteilen.
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