Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Klage des Klägers unbegründet ist und die Ausweisung sowie das Einreise- und Aufenthaltsverbot rechtmäßig sind. Es stellte fest, dass die Ausweisung verhältnismäßig ist und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient.
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