Der Antragsteller, ein israelischer Staatsangehöriger, lebte seit 2001 in Deutschland und beantragte nach abgelehnten Härtefall- und Studienanträgen 2019 eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Sein Businessplan wurde jedoch von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als unplausibel und unzureichend bewertet
Der Beitrag Ausländerrecht: Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Unternehmen im Import Export Handel mit dem nahen Osten erschien zuerst auf MTH Rechtsanwälte Köln.