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Channel: Rechtsanwaltskanzlei Tieben
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Mietrecht: Vermieter darf bei unwahren und diffamierenden Äußerungen durch den Mieter fristlos kündigen.

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Eine Beleidigung vermag es, die Ehre eines anderen herabzusetzen. Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt daher eine beleidigende Handlung, sei sie verbal oder nonverbal, durch § 185 StGB unter Strafe. Zivilrechtlich kann ein Vermieter darüber hinaus bei Beleidigung durch den Mieter das Mietverhältnis auch noch kündigen.

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